Satzung

des Historischen Vereins zu Frankfurt (Oder) e.V. 

§ 1

Name, Sitz, Geschäftsjahr

 Der Verein führt den Namen „Historischer Verein zu Frankfurt (Oder) e.V.“ und hat seinen Sitz in Frankfurt (Oder). Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2

Ziele

Der Historische Verein zu Frankfurt (Oder) e.V. mit Sitz in Frankfurt (Oder) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Historischen Vereins ist die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Kultur. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Durchführung der in § 3 genannten Tätigkeiten verwirklicht.

Der Historische Verein zu Frankfurt (Oder) e.V. ist eine Vereinigung zur Erforschung der Geschichte der Stadt Frankfurt (Oder) und Umgebung. Der Verein steht allen historisch interessierten Bürgern offen, wenn sie sich zum Humanismus und der historischen Wahrheit verpflichten und sich über geschichtliche Probleme artikulieren wollen. In diesem Sinne knüpft der Verein an die Traditionen des Historischen Vereins für Heimatkunde zu Frankfurt (Oder) an. 

§ 3

Tätigkeiten

1. Veranstaltungen von Vorträgen und Gesprächsrunden sowie Unterstützung der historischen Forschung der Vereinsmitglieder. Die Vereinsmitglieder erforschen entsprechend ihrer Interessenslage die Geschichte Frankfurts in ihrer gesamten historischen Breite. Sie tragen zur Verbreitung von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen und zur Förderung des geschichtlichen Interesses der Öffentlichkeit bei.

2. Veröffentlichung und Popularisierung regionalgeschichtlicher Forschungsergebnisse

a. in redaktionell und materiell vom Verein getragenen vereinseigenen Mitteilungen,

b. in anderen öffentlichen Publikationsorganen.

3. Schriftenaustausch und Korrespondenz mit anderen, der Verbreitung geschichtlicher Forschungsergebnisse verpflichteten Vereinigungen und Organisationen sowie mit Einzelpersonen.

4. Pflege, Wahrung und Neubelebung des humanistischen historischen Erbes und historischer Traditionen in Frankfurt (Oder).

5. Anlage einer Vereinsbibliothek (keine Käufe, sondern aus Schenkungen und Schriftenaustausch).

 

§ 4

Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede Einzelperson werden, die die Ziele und Tätigkeit des Vereins anerkennt. 

2. Die Vereinsmitgliedschaft ist schriftlich mit Angabe der Interessengebiete beim Vorstand zu beantragen.

3. Die Aufnahme erfolgt auf einer Vereinssitzung (Mitgliederversammlung) mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, nachdem sich das aufzunehmende Mitglied vorgestellt hat und sich verpflichtet, die Satzung anzuerkennen und das Vereinsleben aktiv mitzutragen.

4. Die Aufnahme von passiven Mitgliedern im Sinne von materiell fördernder Mitgliedschaft ist möglich. 

5. Die Mitgliedschaft endet durch:

a. schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres beim Vorstand,

b. Ausschluss bei Verstoß gegen die Satzung auf Beschluss einer Mitgliederversammlung mit der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder,

c. durch Tod.

6. Einzelmitglieder haben Stimmrecht mit beschließender Stimme. Fördernde Mitglieder haben beratende Stimme.

7. Jedes Mitglied erhält kostenlos die Vereinsmitteilungen und kann die Vereinsbibliothek nutzen.

 

§ 5

Ehrenmitgliedschaft

 Einem Mitglied, welches sich um den Verein in hervorragendem Maße verdient gemacht hat, kann durch Mehrheitsbeschluss einer Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes die Würde eines Ehrenmitgliedes mit einer Urkunde verliehen werden.

 

§ 6

Finanzen

 1. Die Tätigkeit des Vereins wird finanziert durch

a. Jahresbeiträge der Mitglieder, zu zahlen bis 31.03. des Kalenderjahres,

b. Zuwendungen fördernder Mitglieder,

c. kommunale Zuwendungen,

d. Geldspenden.

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4. Der Verein ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eingerichtet. Etwaige Gewinne oder nicht verbrauchte Einnahmen dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

5. Die Höhe des Jahresbeitrages für das Einzelmitglied wird von der Mitgliederhauptversammlung beschlossen.

6. Das aus allen Finanzierungsquellen eingebrachte Eigentum ist Gesamteigentum des Vereins.

7. Der Verein haftet für alle Verbindlichkeiten ausschließlich mit dem Vereinsvermögen. Persönliche Haftung der Einzelmitglieder ist ausgeschlossen.

 

§ 7

Mitgliederhauptversammlung

1. Höchstes Organ des Vereins ist die Mitgliederhauptversammlung, die jährlich im Januar zusammentritt und mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse fasst.

2. Auf der Mitgliederhauptversammlung werden

a. auf die Dauer von vier Geschäftsjahren der Vorstand und zwei Kassenprüfer gewählt,

b. Satzungsänderungen beschlossen,

c. die Jahresvorhaben des Vereins festgelegt,

d. der Jahresbericht des Vorstandes sowie der Kassenbericht vorgelegt.

3. Die Mitglieder des Vorstandes werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Auf Antrag eines anwesenden Mitglieds und mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, kann die Wahl des Vorstandes auch in einer Blockwahl durchgeführt werden.

4. Der Vorstand kann bei einstimmigem Beschluss der Vorstandsmitglieder außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Sie müssen einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt.

5. Eine außerordentliche Mitgliederhauptversammlung entscheidet über die Vereinsauflösung und andere dringende, den Verein betreffende Probleme mit einfacher Mehrheit, anwesend müssen dabei mindestens zwei Drittel aller Mitglieder sein. Sind zwei Drittel der Mitglieder hierbei nicht anwesend, so entscheidet bei der nächsten Mitgliederversammlung eine Zweidrittelmehrheit ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden.

§ 8

Vorstand

1. Die Verwaltung und Leitung des Vereins wird einem Vorstand von fünf Mitgliedern übertragen. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem Schriftführer, einem Schatzmeister und einem Bibliotheksverantwortlichen. Sind Vorstandsmitglieder verhindert, vertreten sie sich gegenseitig.

2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. 

3. Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten.

4. Der Vorstand organisiert die Tätigkeit des Vereins in Form von Sitzungen des Vereins (Mitgliederversammlungen) und anderen Veranstaltungen.

5. Die Vereinsversammlungen werden vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt zusammen mit der Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand in geeigneter Weise. (mündlich, schriftlich oder durch Veröffentlichung in der Märkischen Oderzeitung)

6. Die Tagesordnung der Vereinssitzungen wird durch den Vorstand eingebracht.

7. Ein unter Leitung des Schriftführers stehendes Redaktionskollegium organisiert die Herausgabe der vereinseigenen Publikation.

 

§ 9

Vereinssitzung (Mitgliederversammlung)

1. Die Hauptform der Tätigkeit des Historischen Vereins sind die Vereinssitzungen.

2. Die Mitglieder haben das Recht, die Tagesordnung des Vereins mitzubestimmen.

3. Die Mitglieder gestalten die Vereinssitzungen durch eigene Beiträge aktiv mit.

4. Über die einen Beschluss fassende Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen, welches durch den Schriftführer als Protokollführer, bei seiner Abwesenheit durch ein anderes Vorstandsmitglied, und den Versammlungsleiter unterzeichnet wird.

 

§ 10

Vermögensregelung

 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) zwecks Verwendung für den Ankauf von Kunst- und Kulturgut.

 

Satzung des Historischen Vereins zu Frankfurt (Oder) e. V., beschlossen in der Jahreshauptversammlung am 31.Januar 2017